Wirtschaftsberatung und Kanzlei Dr. Eisele

Kreative Lösungen für Privatpersonen und Unternehmen


Der Abgasskandal schlägt nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs neue Wellen. Sie behalten Ihr Auto und bekommen bis zu 15% des Kaufpreises zurück.


Die Kanzlei für Ihr Abgas-Verfahren

Sie sind auf der Suche nach einer erfahrenen und kreativen Anwaltskanzlei, die Sie in Ihrer Situation als Dieselfahrer im Abgasskandal unterstützt. Wir sind keine Großkanzlei, sondern arbeiten im Team mit anderen Kanzleien lösungsorientiert und unbürokratisch, damit jederzeit der direkte Kontakt von Ihnen zu uns gewährleistet ist.

Nehmen Sie gerne weiter unten mit dem Formular Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen haben oder die weiteren Schritte mit uns besprechen möchten.


Was wir Ihnen bieten

Nach einer kostenlosen Beratung klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrechtsschutz genügt) kostenlos Ihre Finanzierung ab, damit alle weiteren Schritte ohne Risiko für Sie aber immer in Absprache mit Ihnen durchgeführt werden können.




Unsere Zusammenarbeit

Ihr Händler ist für uns kein Gegner, sondern ein Partner, um Sie gemeinsam zu unterstützen.


Unser gemeinsames Ziel - Sie erhalten Schadensersatz weil Ihr Hersteller die Abgasreinigung manipuliert hat:


  • Aktuell vorrangig das Behalten des Fahrzeugs und 15% Schadensersatz.
  • Nachrangig Rückgabe des Fahrzeugs gegen ca. 80% des Kaufpreises.



Im Fokus - Der Dieselmotor


Der Dieselmotor ist aufgrund seiner starken Leistung, des geringen Verbrauchs und seiner langen Lebensdauer der bisher erfolgreichste Motor für Fahrzeuge aller Art. Dies waren sicherlich auch für Sie die Gründe, sich für ein Dieselfahrzeug zu entscheiden.

Wie Ihnen aus Presse und Medien sicherlich bekannt, ist der Dieselmotor seit etwa 2015 in die Schlagzeilen gekommen.

Aufgrund der Klimakrise sind neben den oben genannten Kriterien die verschiedenen Abgaswerte mehr und mehr in den Fokus gerückt. Auf europäischer Ebene wurden hierzu die Richtwerte für die Abgaswerte zunehmend verschärft. Für die Entwicklung der Motoren durch die Hersteller bedeutete dies einen immer größeren Aufwand, dadurch kamen erste Überlegungen auf, wie man Lösungen finden könnte, um die strengen Gesetzesvorgaben zu umgehen.

Abgasmanipulation  -  Das Thermofenster


Leider geriet der Dieselmotor somit vor einigen Jahren in die Schlagzeilen, weil sogenannte illegale Abgasvorrichtungen verbaut wurden. Mit Sensoren und entsprechender Software wird gemessen, ob sich ein Dieselmotor auf dem Prüfstand befindet oder im Straßenverkehr, hierzu wurden inzwischen eine Vielzahl verschiedener Abgasvorrichtungen entwickelt, die an dieser Stelle nicht ausgiebig erklärt werden können.


Am bekanntesten und für die juristische Aufarbeitung am wichtigsten ist das sogenannte Thermofenster. Wie der Name besagt, wird dort der Temperaturbereich wie er im Prüflabor vorhanden ist (z.B. 15° bis 25°) ermittelt und in diesem Bereich die Abgase dann korrekt entsprechend den Richtwerten reduziert. Außerhalb dieses Temperaturbereichs werden dann im Straßenbetrieb weit überhöhte Abgaswerte verwendet.


Angefangen zunächst in den USA und danach auch in Europa hat alles mit dem bekannten und beliebten TDI-Motor von VW (EA 189), der von 1,2 l – 2,0 l Hubraum zum Einsatz kam. Millionen Dieselfahrzeuge sind betroffen, da dieser Motor auch in nahezu allen Modellen der Tochterunternehmen Audi, Seat und Skoda verbaut wurde.
Neben dem Nachfolgemotor von VW (EA 288) sind längst auch namhafte Marken wie Mercedes, BMW, Opel und aktuell in der Öffentlichkeit Fiat im Fokus. Gerade durch Fiat sind neben Dieselfahrzeugen nun auch Wohnmobile erfasst.


Urteile im Abgasskandal


Die Aufdeckung der illegalen Abschaltvorrichtungen hat zu jahrelangen Gerichtsprozessen geführt, die durch Urteile des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs im Jahre 2020 zugunsten der Dieselfahrer für den  VW-Motor EA 189 entschieden wurden.


Nachfolgend hatte der Europäische Gerichtshof bereits vor Jahren entschieden, dass Thermofenster illegale Abgaseinrichtungen darstellen. Der Bundesgerichtshof hat dies bisher eher sehr eingeschränkt entschieden. Gerade aktuell sind für drei  von VW, Audi und Mercedes Urteile am Bundesgerichtshof zugunsten der Verbraucher entschieden worden, dabei wurde auch endlich das Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung qualifiziert.


Jetzt aktuell hat der Europäische Gerichtshof am 21. März 2023 entschieden, dass bei illegalen Abgaseinrichtungen wie Thermofenstern fahrlässiges Handeln ohne die nötige Sorgfalt für einen Schadensersatz genügt. Am 26. Juni 2023 hat sich der Bundesgerichtshof diesem Urteil teilweise angeschlossen:


Aktuell – Bundesgerichtshof vom 26. Juni 2023


Dem einzelnen Käufer steht ohne das Erfordernis eines Sachverständigengutachtens bei Vorhandensein eines Thermofensters ein Schadensersatz bis zu 15% des gezahlten Kaufpreises zu, fahrlässiges Handeln des Herstellers genügt. Der Käufer behält sein Fahrzeug in diesem Falle (sogenannter kleiner Schadensersatz).

 


Der Käufer kann bei Vorhandensein eines Thermofensters auch weiterhin sein Fahrzeug gegen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurückgeben (großer Schadensersatz). Der Bundesgerichtshof verlangt hierzu allerdings wie bisher den Nachweis, dass das Handeln des Herstellers bewusst mit sittenwidriger Schädigungsabsicht erfolgt ist, wir beraten Sie gerne hierüber.



Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde für drei Motoren von VW, Audi und Mercedes getroffen, sie gilt aber für alle Hersteller, die ein sogenanntes Thermofenster als illegale Abgaseinrichtung verwenden und betrifft somit fast alle Hersteller, da der Einbau eines Thermofensters quasi als Industriestandard gilt.

 

Automarken und Modelle



Unsere Wirtschaftskanzlei


  • Neben juristischem KnowHow sind im Abgasskandal besonders auch technisch/wirtschaftliche Fachkenntnisse wichtig, dies wird durch die Zusammensetzung des Teams gewährleistet.


  • Wir legen Wert darauf, dass interessierte Kunden direkt per Telefon oder E-Mail mit den richtigen Ansprechpartnern Kontakt haben.


  • Wir sind keine Massenkanzlei, sondern ein effektives Team an verschiedenen Standorten, das im Verbund mit anderen Kanzleien arbeitet.


  • Geographisch arbeiten wir bundesweit, aufgrund unserer Lage liegt ein Schwerpunkt in Süddeutschland sowie der Ostschweiz.


  • Wichtig sind uns Kundennähe mit guten Kontaktmöglichkeiten sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, in der Ihre Empfehlungen zu unseren zukünftigen Mandaten führen.




Ihr Weg zu uns

Kontakt und Team

 

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Dr. Rainer Eisele Rechtsanwalt, Diplomwirtschaftsingenieur, Privatdozent Universität St. Gallen, Schweiz

Telefon +49 7533 98256

Mobil +49 171 6228984

Fax +49 7533 998162

E-Mail eisele@wirtschaftsberatung-kanzlei.de

Website www.wirtschaftsberatung-kanzlei.de

Adresse Öhmdwiesenweg 20, 78476 Allensbach

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Kooperation: Kanzlei Roth Weingarten

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David Roth Rechtsanwalt

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Kooperation: Kanzlei Buss Mannheim

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Nicole Buss Rechtsanwältin

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